Einheitspatent

Der Deutsche Bundestag hat mit seiner Zustimmung am 26. November 2020 einen entscheidenden Schritt hin zum Abschluss der deutschen Ratifizierung des EPG-Abkommens noch in diesem Jahr getan.

Start des Einheitspatents am 1. Juni 2023

Durch die Schaffung des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung sowie durch die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts werden demnächst neue Möglichkeiten zur Erlangung und Durchsetzung von Patentschutz in der Europäischen Union entstehen.

5G und KI als Wachstumstreiber

Patentanmeldungen betreffend digitale Kommunikation stiegen um fast 20 % und überholten damit sogar die Medizintechnik. Den zweitgrößten Zuwachs an Patentanmeldungen hat das EPA im Bereich Computertechnik festgestellt (+10 %). Anmeldungen betreffend künstliche Intelligenz (KI), insbesondere maschinelles Lernen und Mustererkennung sowie Bilddatenverarbeitung und -erzeugung und Datenabruf waren hier ausschlaggebend.

Vereinigtes Königreich nimmt nicht am Einheitspatentsystem teil

Obwohl das Vereinigte Königreich das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht in der Vergangenheit bereits ratifiziert hatte, hat die britische Regierung nun Ende Februar 2020 mitgeteilt, nicht länger am Einheitspatent und Einheitlichen Patentgericht teilnehmen zu wollen.

Wachstum von KMUs hängt mit IP-Nutzung zusammen

In einer gemeinsamen Studie des EPA und das Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wurde festgestellt, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Patente, Marken oder Geschmacksmuster anmelden, eine höhere Chancen auf ein starkes Wachstum haben.

Patentanmeldezahlen

Die Anmeldezahlen beim DPMA sind 2018 im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen (+ 0,3%). Bei den 5 stärksten Technologiefeldern:

Brexit und Unionsmarken bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Am 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen. Damit verlieren beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) registrierte Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach Ablauf der voraussichtlich bis 31. Dezember 2020 laufenden Übergangsfrist ihre Gültigkeit im Vereinigten Königreich.

Neue Kanzleihomepage online

Nach der bereits Anfang des Jahres erfolgten Neugestaltung unseres Logos, ist seit September 2018 auch unsere neue Homepage abrufbar.