Leistung im Überblick

Gewerbliche Schutzrechte sichern das geistige Eigentum (Intellectual Property, IP) vor Nachahmungen und Ausbeutung durch Wettbewerber.

Patente, Marken und Designs

Effektiver Schutz Ihrer Innovationen und gewerblichen Leistungen.

In Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt.

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Streitigkeiten und Streitvermeidung

Überwachen der Schutzrechtssituation.

Durchsetzen eigener Schutzrechte und Abwehren unberechtigter Ansprüche.

Notfalls vor Gericht.

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Lizenzen und Verträge

Gestalten und Prüfen von Verträgen.

Verhandeln und Moderieren.

Schutzrechtstransaktionen.

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Erfindungen von Arbeitnehmern

Beratung zu allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts.

Ermitteln einer angemessenen Vergütung.

Lösen von Konflikten.

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Patentrecht mit technischer Expertise und juristischer Präzision

Die Verbindung von Technik und Recht, von Tradition und Innovation steht gleichermaßen für die Leistungen und die Erfahrung der Anwälte und Mitarbeiter von Durm Patentanwälte; sie bildet die Grundlage für eine hochqualifizierte Beratung und erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit auf dem komplexen Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent- und Markenrechts.

Patentanwälte und European Patent,
Trademark and Design Attorneys

Die Patentanwälte der Kanzlei Durm sind Ingenieure oder Naturwissenschaftler und haben zusätzlich eine umfangreiche juristische Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes absolviert.
Anwälte

FAQ

Patentiert werden können technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Beispiele sind Maschinen, elektronische Geräte, chemische Verfahren, Software mit technischem Effekt oder neue Herstellungsverfahren.

Nicht patentierbar sind dagegen reine Ideen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden oder ästhetische Gestaltungen. Auch Geschäftsmethoden ohne technischen Bezug sind grundsätzlich nicht patentfähig.

Entscheidend ist, dass die Erfindung eine technische Lösung für ein technisches Problem darstellt. Ob eine konkrete Idee tatsächlich patentfähig ist, lässt sich meist erst nach einer Recherche zum Stand der Technik beurteilen.

Unsere Patentanwälte beraten Sie gerne hierzu.

Diese Registerschutzrechte können durch Erteilung bzw. Eintragung erlangt werden und schützen unterschiedliche Aspekte einer Innovation.

  • Patent: Schützt technische Erfindungen (z. B. Maschinen, Verfahren). Laufzeit bis zu 20 Jahre.
  • Gebrauchsmuster: Ebenfalls für technische Erfindungen, jedoch ohne Prüfung und mit maximal 10 Jahren Laufzeit.
  • Marke: Schützt Namen, Logos oder Zeichen, die Produkte oder Dienstleistungen kennzeichnen.
  • Design (Geschmacksmuster): Schützt die äußere Gestaltung eines Produkts, z. B. Form oder Erscheinungsbild.

Welches Schutzrecht sinnvoll ist, hängt von der Art der Innovation und der Geschäftsstrategie ab.

Unsere Patentanwälte beraten Sie gerne hierzu.

Ein europäisches Patent wird beim Europäischen Patentamt (EPA) beantragt und dort in einem zentralen Verfahren geprüft.

Nach der Erteilung kann das Patent in den gewünschten Staaten validiert werden, wobei die 39 Vertragssaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) zur Auswahl stehen. Seit 2023 besteht außerdem die Möglichkeit, ein Einheitspatent zu erwirken, das in vielen EU-Staaten gleichzeitig gilt.

Der Vorteil eines europäischen Patents liegt darin, dass eine einzige Anmeldung mehrere Länder abdecken kann, statt separate nationale Patente zu beantragen.

Unsere Patentanwälte beraten Sie gerne hierzu.

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