Streitigkeiten und Streitvermeidung

Aufgrund unserer technischen und juristischen Expertise gehört es zu unseren Kernkompetenzen, Ihre Schutzrechte erfolgreich gegen Verletzer durchzusetzen und Ihr Unternehmen gegen Angriffe wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung wirksam zu verteidigen.

 

Unsere Leistungen

  • Laufendes Überwachen der Schutzrechtsaktivitäten Ihrer Mitbewerber zum frühzeitigen Aufdecken möglicher Konflikte.
  • Übersichtliches Darstellen der Patentsituation zu einer Technologie (IP-Landkarten).
  • Aufdecken und Prüfen relevanter Schutzrechte Dritter (Freedom-to-operate Recherchen, FTO).
  • Schnelles und sorgfältiges Prüfen der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation.
  • Erstellen von Gutachten zu Verletzungsfragen.
  • Entwickeln einer optimalen Strategie für Angriff oder Verteidigung.
  • Abmahnen des Verletzers bzw. Beantwortung von Abmahnungen.
  • Führen außergerichtlicher Verhandlungen und Ausloten der Möglichkeiten zur Streitbeilegung (Mediation).
  • Führen von Verletzungsprozessen vor den Patent- und Markenstreitkammern der Landgerichte, Oberlandesgerichte und dem Bundesgerichtshof in Zusammenarbeit mit ausgewählten, hochspezialisierten Rechtsanwälten.
  • Steuern und Koordinieren von Streitigkeiten im Ausland unter Einschaltung unserer Partnerkanzleien.

Weitere Leistungen

Patente, Marken und Designs

Effektiver Schutz Ihrer Innovationen und gewerblichen Leistungen.

In Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt.

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Erfindungen von Arbeitnehmern

Beratung zu allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts.

Ermitteln einer angemessenen Vergütung.

Lösen von Konflikten.

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Lizenzen und Verträge

Gestalten und Prüfen von Verträgen.

Verhandeln und Moderieren.

Schutzrechtstransaktionen.

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FAQ

Wenn ein Dritter eine patentierte Erfindung ohne Erlaubnis nutzt, kann dies eine Patentverletzung darstellen. Der Patentinhaber kann unter anderem:

  • Eine Berechtigungsanfrage stellen
  • Eine Abmahnung aussprechen
  • Unterlassung/Schadensersatz fordern, notfalls vor Gericht

Patentstreitigkeiten werden in Deutschland vor spezialisierten Patentstreitkammern der Landgerichte geführt.

Nach der Erteilung eines Patents kann innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 9 Monate beim Europäischen Patentamt oder beim Deutschen Patentamt) Einspruch eingelegt werden.

Mit einem Einspruch kann ein Dritter argumentieren, dass das Patent nicht patentfähig ist, etwa weil die Erfindung nicht neu oder nicht erfinderisch ist.

Das Patentamt prüft diese Einwände und kann das Patent:

  • Unverändert aufrechterhalten
  • Eingeschränkt aufrechterhalten
  • Vollständig widerrufen.

Die Patentanwälte unserer Kanzlei haben viele Einspruchsverfahren geführt und beraten Sie gerne.

Ein Patentanwalt sollte möglichst frühzeitig im Entwicklungsprozess eines neuen Produkts eingebunden werden. Er kann prüfen, ob eine Erfindung patentfähig ist, eine geeignete Schutzstrategie entwickeln und die Anmeldung professionell ausarbeiten. Eine sorgfältig formulierte Patentanmeldung ist entscheidend für den späteren Schutzumfang und die Durchsetzbarkeit des Patents.