Erfindungen von Arbeitnehmern
Diensterfindungen von Arbeitnehmern unterliegen dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Die Vorschriften dieses Gesetzes sind gerade bei kleinen Unternehmen oft unbekannt, die Anwendung stößt in der Praxis auf Schwierigkeiten. Insbesondere über die Frage einer angemessenen Vergütung für in Anspruch genommene Diensterfindungen kann es zu Differenzen kommen.
Leistungen im Detail
Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen.
Erarbeiten von Prozessen zur Meldung und Behandlung von Arbeitnehmererfindungen in Unternehmen.
Durchführen von regelmäßigen Erfindersprechstunden vor Ort in Ihrem Unternehmen.
Ausrichten von Seminaren für Geschäftsführung und Mitarbeiter.
Berechnen angemessener Erfindervergütungen und Vermittlung im Streitfall.
Vertretung in Verfahren vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und Mitwirkung in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.