Erfindungen von Arbeitnehmern
Unsere Leistungen
- Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen.
- Erarbeiten von Prozessen zur Meldung und Behandlung von Arbeitnehmererfindungen in Unternehmen.
- Durchführen von regelmäßigen Erfindersprechstunden vor Ort in Ihrem Unternehmen.
- Ausrichten von Seminaren für Geschäftsführung und Mitarbeiter.
- Berechnen angemessener Erfindervergütungen und Vermittlung im Streitfall.
- Vertretung in Verfahren vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und Mitwirkung in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.
Weitere Leistungen
FAQ
Nicht patentierbar sind dagegen reine Ideen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden oder ästhetische Gestaltungen. Auch Geschäftsmethoden ohne technischen Bezug sind grundsätzlich nicht patentfähig.
Entscheidend ist, dass die Erfindung eine technische Lösung für ein technisches Problem darstellt. Ob eine konkrete Idee tatsächlich patentfähig ist, lässt sich meist erst nach einer Recherche zum Stand der Technik beurteilen.
Unsere Patentanwälte beraten Sie gerne hierzu.
Folgende Maßnahmen sind sinnvoll:
- Keine Veröffentlichung oder Präsentation ohne vorherige Anmeldung
- Nutzung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs)
- Dokumentation der Entwicklung
- Möglichst frühzeitige Patentanmeldung
Eine frühe Beratung hilft, typische Fehler zu vermeiden und den richtigen Zeitpunkt für die Anmeldung zu wählen.
- Beschreibung der Erfindung
- Technische Problemstellung und Lösung
- Funktionsweise der Erfindung
- Mögliche Ausführungsformen
- Zeichnungen oder Skizzen (falls vorhanden)
- Angaben zu den Erfindern und zum Anmelder
Je genauer die technischen Informationen sind, desto besser kann die Anmeldung ausgearbeitet werden.