Erfindungen von Arbeitnehmern

Diensterfindungen von Arbeitnehmern unterliegen dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Die Vorschriften dieses Gesetzes sind gerade bei kleinen Unternehmen oft unbekannt, die Anwendung stößt in der Praxis auf Schwierigkeiten. Insbesondere über die Frage einer angemessenen Vergütung für in Anspruch genommene Diensterfindungen kann es zu Differenzen kommen.

Unsere Leistungen

  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen.
  • Erarbeiten von Prozessen zur Meldung und Behandlung von Arbeitnehmererfindungen in Unternehmen.
  • Durchführen von regelmäßigen Erfindersprechstunden vor Ort in Ihrem Unternehmen.
  • Ausrichten von Seminaren für Geschäftsführung und Mitarbeiter.
  • Berechnen angemessener Erfindervergütungen und Vermittlung im Streitfall.
  • Vertretung in Verfahren vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und Mitwirkung in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.

Weitere Leistungen

Patente, Marken und Designs

Effektiver Schutz Ihrer Innovationen und gewerblichen Leistungen.

In Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt.

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Lizenzen und Verträge

Gestalten und Prüfen von Verträgen.

Verhandeln und Moderieren.

Schutzrechtstransaktionen.

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Streitigkeiten und Streitvermeidung

Überwachen der Schutzrechtssituation.

Durchsetzen eigener Schutzrechte und Abwehren unberechtigter Ansprüche.

Notfalls vor Gericht.

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FAQ

Patentiert werden können technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Beispiele sind Maschinen, elektronische Geräte, chemische Verfahren, Software mit technischem Effekt oder neue Herstellungsverfahren.

Nicht patentierbar sind dagegen reine Ideen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden oder ästhetische Gestaltungen. Auch Geschäftsmethoden ohne technischen Bezug sind grundsätzlich nicht patentfähig.

Entscheidend ist, dass die Erfindung eine technische Lösung für ein technisches Problem darstellt. Ob eine konkrete Idee tatsächlich patentfähig ist, lässt sich meist erst nach einer Recherche zum Stand der Technik beurteilen.

Unsere Patentanwälte beraten Sie gerne hierzu.

Vor einer Patentanmeldung ist Vertraulichkeit entscheidend, da eine öffentliche Offenbarung die Patentfähigkeit gefährden kann.

Folgende Maßnahmen sind sinnvoll:

  • Keine Veröffentlichung oder Präsentation ohne vorherige Anmeldung
  • Nutzung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs)
  • Dokumentation der Entwicklung
  • Möglichst frühzeitige Patentanmeldung

Eine frühe Beratung hilft, typische Fehler zu vermeiden und den richtigen Zeitpunkt für die Anmeldung zu wählen.

Für eine Patentanmeldung sind in der Regel folgende Informationen erforderlich:

  • Beschreibung der Erfindung
  • Technische Problemstellung und Lösung
  • Funktionsweise der Erfindung
  • Mögliche Ausführungsformen
  • Zeichnungen oder Skizzen (falls vorhanden)
  • Angaben zu den Erfindern und zum Anmelder

Je genauer die technischen Informationen sind, desto besser kann die Anmeldung ausgearbeitet werden.