Patente, Marken und Designs
Unsere Leistungen
- Analyse neuer Ideen zum Identifizieren schutzwürdiger Innovationen.
- Beratung zur optimalen Anmelde- und Schutzrechtsstrategie unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
- Durchführen von Recherchen.
- Ausarbeiten von Anmeldungsunterlagen für nationale oder internationale Anmeldungen.
- Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Amt der Europäischen Union für das Geistige Eigentum (EUIPO) und der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).
- Weltweiter Innovationsschutz im Zusammenwirken mit ausgewählten Partnerkanzleien (u.a. in USA, China, Japan).
- Führung von aktiven und passiven Einspruchs-, Widerspruchs-, Löschungs- und Patent-Nichtigkeitsverfahren.
- Vertretung in Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) und dem Bundesgerichtshof (BGH).
- Verwalten Ihrer Schutzrechte als externe Patentabteilung (IP-Management).
- Analysieren, Optimieren und Bewerten Ihres Schutzrechtsportfolios, Konzipieren einer IP-Strategie für Ihr Unternehmen.
Weitere Leistungen
FAQ
Nicht patentierbar sind dagegen reine Ideen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden oder ästhetische Gestaltungen. Auch Geschäftsmethoden ohne technischen Bezug sind grundsätzlich nicht patentfähig.
Entscheidend ist, dass die Erfindung eine technische Lösung für ein technisches Problem darstellt. Ob eine konkrete Idee tatsächlich patentfähig ist, lässt sich meist erst nach einer Recherche zum Stand der Technik beurteilen.
Unsere Patentanwälte beraten Sie gerne hierzu.
- Patent: Schützt technische Erfindungen (z. B. Maschinen, Verfahren). Laufzeit bis zu 20 Jahre.
- Gebrauchsmuster: Ebenfalls für technische Erfindungen, jedoch ohne Prüfung und mit maximal 10 Jahren Laufzeit.
- Marke: Schützt Namen, Logos oder Zeichen, die Produkte oder Dienstleistungen kennzeichnen.
- Design (Geschmacksmuster): Schützt die äußere Gestaltung eines Produkts, z. B. Form oder Erscheinungsbild.
Welches Schutzrecht sinnvoll ist, hängt von der Art der Innovation und der Geschäftsstrategie ab.
Unsere Patentanwälte beraten Sie gerne hierzu.
Nach der Erteilung kann das Patent in den gewünschten Staaten validiert werden, wobei die 39 Vertragssaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) zur Auswahl stehen. Seit 2023 besteht außerdem die Möglichkeit, ein Einheitspatent zu erwirken, das in vielen EU-Staaten gleichzeitig gilt.
Der Vorteil eines europäischen Patents liegt darin, dass eine einzige Anmeldung mehrere Länder abdecken kann, statt separate nationale Patente zu beantragen.
Unsere Patentanwälte beraten Sie gerne hierzu.