FAQ

Ihre Innovation verdient den besten Schutz. Von der ersten Idee bis zur internationalen Patentanmeldung begleiten wir Sie mit fachlicher Expertise. In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Patenten, Marken und Schutzstrategien – für eine sichere Basis Ihres wirtschaftlichen Erfolgs.

FAQ

Patentiert werden können technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Beispiele sind Maschinen, elektronische Geräte, chemische Verfahren, Software mit technischem Effekt oder neue Herstellungsverfahren.

Nicht patentierbar sind dagegen reine Ideen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden oder ästhetische Gestaltungen. Auch Geschäftsmethoden ohne technischen Bezug sind grundsätzlich nicht patentfähig.

Entscheidend ist, dass die Erfindung eine technische Lösung für ein technisches Problem darstellt. Ob eine konkrete Idee tatsächlich patentfähig ist, lässt sich meist erst nach einer Recherche zum Stand der Technik beurteilen.

Unsere Patentanwälte beraten Sie gerne hierzu.

Diese Registerschutzrechte können durch Erteilung bzw. Eintragung erlangt werden und schützen unterschiedliche Aspekte einer Innovation.

  • Patent: Schützt technische Erfindungen (z. B. Maschinen, Verfahren). Laufzeit bis zu 20 Jahre.
  • Gebrauchsmuster: Ebenfalls für technische Erfindungen, jedoch ohne Prüfung und mit maximal 10 Jahren Laufzeit.
  • Marke: Schützt Namen, Logos oder Zeichen, die Produkte oder Dienstleistungen kennzeichnen.
  • Design (Geschmacksmuster): Schützt die äußere Gestaltung eines Produkts, z. B. Form oder Erscheinungsbild.

Welches Schutzrecht sinnvoll ist, hängt von der Art der Innovation und der Geschäftsstrategie ab.

Unsere Patentanwälte beraten Sie gerne hierzu.

Ein europäisches Patent wird beim Europäischen Patentamt (EPA) beantragt und dort in einem zentralen Verfahren geprüft.

Nach der Erteilung kann das Patent in den gewünschten Staaten validiert werden, wobei die 39 Vertragssaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) zur Auswahl stehen. Seit 2023 besteht außerdem die Möglichkeit, ein Einheitspatent zu erwirken, das in vielen EU-Staaten gleichzeitig gilt.

Der Vorteil eines europäischen Patents liegt darin, dass eine einzige Anmeldung mehrere Länder abdecken kann, statt separate nationale Patente zu beantragen.

Unsere Patentanwälte beraten Sie gerne hierzu.

Die PCT-Anmeldung (Patent Cooperation Treaty) ist ein internationales Patentanmeldeverfahren.

Mit einer einzigen Anmeldung können Anmelder zunächst Schutz in über 150 Staaten reservieren. Die Anmeldung durchläuft zunächst die sogenannte internationale Phase mit Recherche und optionaler Prüfung.

Erst später entscheidet der Anmelder, in welchen Ländern oder Regionen (z. B. Europa, USA, China) die Anmeldung weitergeführt werden soll.

Die PCT-Anmeldung verschafft Unternehmen vor allem mehr Zeit für strategische Entscheidungen und Investoren.

Unsere Patentanwälte beraten Sie gerne hierzu.

Vor einer Patentanmeldung ist Vertraulichkeit entscheidend, da eine öffentliche Offenbarung die Patentfähigkeit gefährden kann.

Folgende Maßnahmen sind sinnvoll:

  • Keine Veröffentlichung oder Präsentation ohne vorherige Anmeldung
  • Nutzung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs)
  • Dokumentation der Entwicklung
  • Möglichst frühzeitige Patentanmeldung

Eine frühe Beratung hilft, typische Fehler zu vermeiden und den richtigen Zeitpunkt für die Anmeldung zu wählen.

Eine Patentanmeldung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Analyse der Erfindung und Beratung zur Schutzstrategie
  2. Recherche zum Stand der Technik
  3. Ausarbeitung der Unterlagen für die Patentanmeldung (Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen)
  4. Einreichung beim Patentamt
  5. Prüfungsverfahren durch das Patentamt
  6. Erteilung des Patents, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind

Vom Antrag bis zur Erteilung vergehen häufig 2–4 oder mehr Jahre, abhängig vom Patentamt, vom Verlauf des Prüfungsverfahrens und vom technischen Gebiet der Erfindung.

Für eine Patentanmeldung sind in der Regel folgende Informationen erforderlich:

  • Beschreibung der Erfindung
  • Technische Problemstellung und Lösung
  • Funktionsweise der Erfindung
  • Mögliche Ausführungsformen
  • Zeichnungen oder Skizzen (falls vorhanden)
  • Angaben zu den Erfindern und zum Anmelder

Je genauer die technischen Informationen sind, desto besser kann die Anmeldung ausgearbeitet werden.

Ein Patent kann maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag bestehen. Voraussetzung ist, dass jährlich Aufrechterhaltungsgebühren an das Patentamt gezahlt werden. Nach Ablauf der Schutzdauer wird die Erfindung gemeinfrei und kann von jedem genutzt werden.
Die Kosten einer Patentanmeldung hängen von mehreren Faktoren ab, etwa von der Komplexität der Erfindung, der Vorarbeit und der Auswahl und Anzahl der Länder. Typische Kostenbestandteile sind:

  • Honorar für die Ausarbeitung der Patentanmeldung
  • Amtliche Gebühren
  • Recherche und Prüfung
  • Gegebenenfalls Übersetzungen

Für eine nationale Anmeldung in Deutschland oder eine Anmeldung beim Europäischen Patentamt belaufen sich die Kosten oft auf mehrere tausend Euro.

Neben den Kosten der Anmeldung fallen über die Jahre weitere Ausgaben an:

  • Kosten des Prüfungsverfahrens
  • Jährliche Aufrechterhaltungsgebühren
  • Kosten für internationale Erweiterungen
  • Mögliche Einspruchs- oder Streitverfahren
  • Übersetzungen und Vertreterkosten

Über die gesamte Laufzeit können sich die Kosten – je nach Schutzstrategie – auf mehrere zehntausend Euro belaufen.

Nach der Erteilung eines Patents kann innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 9 Monate beim Europäischen Patentamt oder beim Deutschen Patentamt) Einspruch eingelegt werden.

Mit einem Einspruch kann ein Dritter argumentieren, dass das Patent nicht patentfähig ist, etwa weil die Erfindung nicht neu oder nicht erfinderisch ist.

Das Patentamt prüft diese Einwände und kann das Patent:

  • Unverändert aufrechterhalten
  • Eingeschränkt aufrechterhalten
  • Vollständig widerrufen.

Die Patentanwälte unserer Kanzlei haben viele Einspruchsverfahren geführt und beraten Sie gerne.

Wenn ein Dritter eine patentierte Erfindung ohne Erlaubnis nutzt, kann dies eine Patentverletzung darstellen. Der Patentinhaber kann unter anderem:

  • Eine Berechtigungsanfrage stellen
  • Eine Abmahnung aussprechen
  • Unterlassung/Schadensersatz fordern, notfalls vor Gericht

Patentstreitigkeiten werden in Deutschland vor spezialisierten Patentstreitkammern der Landgerichte geführt.

Ein Patentanwalt sollte möglichst frühzeitig im Entwicklungsprozess eines neuen Produkts eingebunden werden. Er kann prüfen, ob eine Erfindung patentfähig ist, eine geeignete Schutzstrategie entwickeln und die Anmeldung professionell ausarbeiten. Eine sorgfältig formulierte Patentanmeldung ist entscheidend für den späteren Schutzumfang und die Durchsetzbarkeit des Patents.
Ein Patent kann ein wichtiges Instrument sein, um Innovationen zu schützen und Wettbewerbsvorteile zu sichern. Es ermöglicht dem Inhaber, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen oder Lizenzen zu vergeben. Abgesehen hiervon kann ein Patent aber beispielsweise auch in der Werbung oder gegenüber Investoren als Beleg für die Innovativität eines Unternehmens genutzt werden.

Ob sich ein Patent wirtschaftlich lohnt, hängt daher von vielen Faktoren ab, etwa Marktpotenzial, Wettbewerbssituation und Internationalisierungsstrategie.

Die Patentanwälte unserer Kanzlei beraten Sie gerne hierzu.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder einen Termin für ein Gespräch vereinbaren möchten, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon.
Durm Patentanwälte
Moltkestraße 45
76133 Karlsruhe
Telefon +49 721 83013-0
E-Mail info@durm.de