Vereinigtes Königreich nimmt nicht am Einheitspatentsystem teil

Obwohl das Vereinigte Königreich das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht in der Vergangenheit bereits ratifiziert hatte, hat die britische Regierung nun Ende Februar 2020 mitgeteilt, nicht länger am Einheitspatent und Einheitlichen Patentgericht teilnehmen zu wollen. Diese Entscheidung kam hinsichtlich des zwischenzeitlich erfolgten Brexits zwar nicht überraschend, ist jedoch folgenreich. So muss für die Abteilung der Zentralkammer des Gerichts erster Instanz, die in London ihren Sitz haben sollte, nun ein neuer Standort bestimmt werden.

Britische Firmen und Patentanwälte sollen jedoch die Möglichkeit haben, das Einheitliche Patentgericht anzurufen, sobald dieses seine Arbeit aufgenommen hat. Dafür fehlt nun noch die Ratifizierung des Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland.

https://www.cipa.org.uk/policy-and-news/latest-news/government-tells-cipa-it-will-not-seek-to-be-part-of-the-up-upc-system/

https://www.unified-patent-court.org/news/message-preparatory-committee-chair-alexander-ramsay-march-2020

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