Gebührenerhöhung beim EPA zum 1. April 2023
Das Europäische Patentamt hat eine vorzeitige Gebührenerhöhung zum 1. April 2023 angekündigt. Diese liegt durchschnittlich bei fünf Prozent und somit je nach Höhe der jeweiligen Gebühr zwischen fünf und 160 Euro. Die Gebühren für die Beantragung einer internationalen Recherche, einer ergänzenden internationalen Recherche und einer vorläufigen Prüfung einer internationalen Anmeldung bleiben jedoch unverändert.
Das aktuelle Gebührenverzeichnis des EPA finden Sie hier.
Zum Beschluss des Verwaltungsrats vom 14. Dezember 2022 gelangen Sie hier.