Start des Einheitspatents am 1. Juni 2023

Durch die Schaffung des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung („Einheitspatent“ bzw. „Unitary Patent“) sowie durch die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts (EPG bzw. „Unified Patent Court“, UPC) werden demnächst neue Möglichkeiten zur Erlangung und Durchsetzung von Patentschutz in der Europäischen Union entstehen. Dieses neue System startet am 1. Juni 2023.

In Kraft stehende europäische Patente werden mit dem Start des neuen Systems standardmäßig unter die Rechtsprechung des neuen EPG fallen. Hierdurch wird ein zentralisiertes Nichtigkeitsverfahren, aber auch ein zentrales Verletzungsverfahren im Umfang aller nationalen Teile in den teilnehmenden Ländern ermöglicht. Um diese zentralen Verfahren zu vermeiden, kann eine Ausnahme von der Zuständigkeit des EPG beantragt werden (sog. Opt-out-Erklärung). Durch diese Erklärung bleibt die Zuständigkeit für die Nichtigkeit und die Verletzung wie bisher bei den jeweiligen nationalen Gerichten. Die Opt-out-Erklärung kann bereits innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor dem Inkrafttreten des Übereinkommens, also ab dem 1. März 2023 gestellt werden.

Aus unserer Sicht könnte diese Opt-out-Erklärung in vielen Fällen empfehlenswert sein, da die Verfahren nach dem neuen System voraussichtlich aufwändiger und kostenintensiver werden und bisher nicht absehbar ist, ob die Rechtsprechung patentinhaberfreundlich sein wird oder nicht. Zudem kann die Opt-out-Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt auch einmalig wieder zurückgenommen werden (sog. Opt-in).

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