Neue EPA-Gebührenordnung seit 01. April 2026 in Kraft
Seit dem 01. April 2026 gilt die neue Gebührenordnung des Europäischen Patentamts (EPA). Im Zuge der Anpassung wurden insbesondere Anmelde-, Prüfungs- sowie Jahresgebühren erhöht. Die durchschnittliche Steigerung liegt je nach Gebührenart bei etwa 5–10 %. Ziel der Anpassung ist es, die finanzielle Stabilität des EPA langfristig zu sichern und steigende Betriebs- sowie Digitalisierungskosten zu decken. Zudem soll die Qualität der Verfahren und Dienstleistungen weiterhin auf hohem Niveau gewährleistet werden. Anmelder sollten die neuen Gebühren bei der strategischen Planung von Patentanmeldungen und -aufrechterhaltungen berücksichtigen.