Brexit und Unionsmarken bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Am 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen. Damit verlieren beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) registrierte Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach Ablauf der voraussichtlich bis 31. Dezember 2020 laufenden Übergangsfrist ihre Gültigkeit im Vereinigten Königreich. Diese werden jedoch vom britischen Patentamt (IPO) gebührenfrei in gleichwertige nationale Rechte umgewandelt, wobei Anmeldedaten, Prioritäten und Senioritäten der ursprünglichen Unionsmarken bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster beibehalten werden.

Für Unionsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen hingegen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Übergangsfrist noch nicht registriert sind, ist beim IPO innerhalb einer Frist von neun Monaten ein Antrag auf Umwandlung in ein nationales Recht zu stellen und die nationale Anmeldegebühr zu entrichten, sofern eine Aufrechterhaltung des Schutzes im Vereinigten Königreich gewünscht wird.

Wir werden unsere Mandanten rechtzeitig über alle erforderlichen Schritte informieren.

 

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/Brexit-q-and-a

https://www.gov.uk/government/publications/ip-and-brexit-the-facts/ip-and-brexit

https://www.gov.uk/government/publications/changes-to-trade-mark-law-if-the-uk-leaves-the-eu-without-a-deal/changes-to-trade-mark-law-in-the-event-of-no-deal-from-the-european-union

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