Rechtsdurchsetzung bei Unionsmarken möglicherweise erschwert

 

In einem aktuellen Artikel wird davor gewarnt, dass sich aus neueren Entscheidungen des EuGH und des BGH zwischen Unionsmarken und nationalen Schutzrechten hinsichtlich der Rechtsdurchsetzung gravierende Unterschiede ergeben. Möglicherweise sei eine (zusätzliche) Anmeldung nationaler Schutzrechte empfehlenswert (Dirk Jestaedt, „Zurück zu nationalen Schutzrechten!“, Mittlg. der dt. Patentanwälte Heft 7/8 2018, S. 325 ff.). Unser Partner Frank Durm berät Sie gerne zu möglichen Auswirkungen auf Ihre Markenstrategie.

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