Gewerbliche Schutzrechte sichern geistiges Eigentum vor Nachahmung
und Ausbeutung durch Wettbewerber. Technische Erfindungen werden
durch Patente und Gebrauchsmuster geschützt, die ästhetische
Gestaltung eines Produkts (Design) durch Geschmacksmuster. Kennzeichen
von Unternehmen, Waren und Dienstleistungen lassen sich durch Eintragung
einer Marke schützen. Die rechtzeitige Sicherung von Internet-Domains
der verschiedenen Top-Levels schafft Wettbewerbsvorteile.
Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht die Anmeldung von
Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken sowie
die Vertretung der Anmelder bzw. Inhaber von Schutzrechten in
den Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen
Patentamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (EU-Markenamt)
und der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO/OMPI).
In Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren vertreten wir vor dem
Bundespatentgericht, den Beschwerdekammern des Europäischen
Patentamts und des EU-Markenamts sowie in besonderen Fällen
auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH).