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sekretariat
 


Gewerbliche Schutzrechte sichern geistiges Eigentum vor Nachahmung und Ausbeutung durch Wettbewerber. Technische Erfindungen werden durch Patente und Gebrauchsmuster geschützt, die ästhetische Gestaltung eines Produkts (Design) durch Geschmacksmuster. Kennzeichen von Unternehmen, Waren und Dienstleistungen lassen sich durch Eintragung einer Marke schützen. Die rechtzeitige Sicherung von Internet-Domains der verschiedenen Top-Levels schafft Wettbewerbsvorteile.


Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht die Anmeldung von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken sowie die Vertretung der Anmelder bzw. Inhaber von Schutzrechten in den Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (EU-Markenamt) und der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO/OMPI). In Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren vertreten wir vor dem Bundespatentgericht, den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts und des EU-Markenamts sowie in besonderen Fällen auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

 

 
Die Patentanwälte sind Ingenieure und gleichzeitig Schutzrechts-Experten. Sie wirken an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht als sachkundige Mittler. Aus der Fülle technischer Informationen eine patentfähige Erfindung herauszuarbeiten, gegen den vorbekannten Stand der Technik abzugrenzen und präzise zu formulieren, ist eine der wichtigsten und anspruchsvollsten Aufgaben des Patentanwalts.
 
           
   

Bei der Durchsetzung eigener Schutzrechte oder der Verteidigung gegen Angriffe aus fremden Schutzrechten stehen wir unseren Mandanten beratend und konfliktlösend zur Seite. Kommt es zu einem Rechtsstreit vor dem Zivilgericht, wirken wir in allen Instanzen bis hinauf zum BGH durchgehend als technisch und juristisch versierte Anwälte mit. Komplexe Fälle, in denen juristische und technische Fragen ineinandergreifen, werden von Patentanwalt und spezialisiertem Rechtsanwalt gemeinsam bearbeitet.

Auch wenn es um spezielle Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Softwareschutzes, des Rechts an Internet-Domains oder des Lizenz- und Vetragsrechts einschließlich der kartellrechtlichen Problematik geht, bieten wir Ihnen kompetenten Rat.